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Höcker Eintragung
Verfasst: 21 Sep 2002 17:43
von Jörch
Hat jemand Erfahrungen mit der Eintragung eines Höckers ohne Gutachten? Lässt sich der TÜV auf sowas grundsätzlich nicht ein?
Wie ist das mit der Eintragungspflicht überhaupt. Das Fahrzeug ist ja nicht mehr für 2 Mann Betrieb. Trage ich auf 1 Mann Betrieb um und komme in eine Fahrzeugkonrolle. Was blüht mir dann?
Steht bei der K oder M was von Höcker im Fahrzeugbrief?
Grüße Jörch
Verfasst: 21 Sep 2002 18:53
von Gast
Nö, da steht nichts drin. Nur halt zulässige Sitze:1. Ich habe aber auch schon mit 2-Mann Heck TÜV gemacht und neulich mit dem 1er Höcker. Hat auch nie jemand danach gefragt. Hab auch noch nich gehört dass man das abnehmen lassen muß!
Dranbauen und fahren!

Verfasst: 21 Sep 2002 20:52
von Gast
@ jörch
es kommt darauf an, wie Du aus Deinem Zweisitzer einen Einsitzer machst. Tauschst Du nur den Höcker bzw. machst ein anderes Verkleidungsteil hinten drauf ohne den Heckrahmen zu ändern, muss Du die Änderung nicht eintragen lassen. Auch nicht bei einem Eigenbau. Änderungen am Rahmen musst Du generell abnehmen lassen. Anders kann es sich beim Umbau von Einsitzer auf Zweisitzer verhalten, da du ja hier die Möglichkeit schaffst einen Sozius mitzunehmen und sich somit das Gesamtgewicht ändert. Und da im Brief Einsitzer eingetragen ist, kann es sein, das der Tüvi ein Gutachten darüber haben will, das der Heckrahmen stabil genug für zwei Personen ist. Bsp.: Im Schein meiner K steht Leergewicht 220 KG zulässiges Gesamtgewicht 330 KG. Das bedeutet das wenn Du selber 80 KG wiegst, eine eventueller Sozius nur 30 KG wiegen dürfte.

Verfasst: 21 Sep 2002 21:00
von Gast
@jürgen
Für meine Frau und mich wäre das kein Problem.Ich wiege 69kg und mein Weib 51kg.Past doch LOCKER!
PS.:Stinkt es bei dir in der Garage jetzt auch schwer nach Sprit?
Verfasst: 21 Sep 2002 21:03
von Gast
@ Dennis
na das passt ja haargenau bei Dir und Deiner Frau
Bei mir in der Garage, ja da ist jetzt ein ganz neuentwickelter Parfümduft. Muss nur die Mischung noch etwas verändern. Riecht doch sehr streng

Verfasst: 21 Sep 2002 21:11
von Gast
Feurzeug mal dran halten,dann riecht es ganz schnell ganz anders

Verfasst: 21 Sep 2002 21:42
von Gast
220+80+40=330 ?
Verfasst: 21 Sep 2002 21:45
von Gast
Ja nich

Verfasst: 21 Sep 2002 21:47
von Gast
Na hast ja recht habe mich da ein bischen in die Irre führen lassen von unserm Leitwolf
@Jürgen
Kannst du eigentlich nicht rechnen. :fettgrins:
Verfasst: 21 Sep 2002 22:29
von Jörch
Verfasst: 21 Sep 2002 22:36
von Gast
@ jörch
Matrialgutachten brauchst Du hauptsächliche für tragende Teile bzw. Teile, die die Fahreigenschaft verändern können. Ein Höcker oder ne Verkleidung ist ja nichts Tragendes. Das wäre in dem Fall der Heckrahmen und den änderst Du ja nicht. Frage: wieso willst Du dann den Einsitzer eintragen lassen.

Solltest Du irgendwann mal wieder zurückrüsten auf Soziuskissen, rennst Du wieder zum Tüvi.
Verfasst: 21 Sep 2002 22:38
von Gast
Na,ich kann mir nicht vorsstellen,das das so einfach ist.Fahre auch einen Solo Höcker,aber ohne das Rahmenheck(spart viele kilos,ca 5),und habe den auch nicht eingetragen.Du mußt dir nur eine laute Racinganlage anbauen,dann fragt dich auch kein Bulle mehr nach dem Solohöcker.Ablenkung ist angesagt :ctf:
Verfasst: 21 Sep 2002 22:42
von Gast
Zitat Dennis :
Fahre auch einen Solo Höcker,aber ohne das Rahmenheck(spart viele kilos,ca 5)
Heiliger Schwan Dennis

du bist ja drauf. Du hast gar kein Rahmenheck an deinem Moped

Irre und das Plastikzeugs alleine hält

Verfasst: 21 Sep 2002 22:46
von Gast
Ja sicher,da kannst du dich sogar drauf setzen.Im Ernst.
Verfasst: 21 Sep 2002 22:48
von Gast
Ist aber auch ein GFK-Höcker und nicht das Serien Plastik(oder hat die auch einen GFK-Höcker)
Verfasst: 21 Sep 2002 22:49
von Gast
Verfasst: 21 Sep 2002 22:49
von Jörch
Nicht das ihr mich falsch versteht. Ich bin kein Freund von Eintragungen. Nur das nötigste wird gemacht. Aber ich dachte, das dies eintragungspflichtig ist.
Da ich mein Mopped über den Winter umbauen und umlackieren will, wäre es ärgerlich, wenn ich mit neu lackierten Teilen beim TÜV stehe, und der mich nach Materialgutachten fragt.Dann hab ich die Teile umsonst lackieren lassen. Weil Gutachten...hab ich nicht.
Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, brauche ich auch kein Gutachten für meine neue Oberverkleidung mit 100mm Einzelscheinwerfer???
Grüße Jörch
Verfasst: 21 Sep 2002 22:54
von Gast
@ jörch
also wie sich das mit dem Einzelscheinwerfer verhält weis ich jetzt nicht genau. Kann mich da aber am Montag mal schlau machen. Aber der Rest dürfte kein Prob darstellen. Wo hast Du die neue Front her. Gebraucht oder Handel und was kostet so ein Teil. Gefällt mir nämlich auch.
Verfasst: 21 Sep 2002 23:03
von Jörch
Hatte das Teil von ebay für 35 Euro. Hatte zwar einige Risse, die ich aber alle hoffentlich haltbar geflickt habe.Scheinwerfer war auch dabei. Allerdings hat der keine H4 Streuscheibe. Auf dem Scheinwerdfer ist nur ne Nummer.
Somit habe ich keine Ahnung ob der für den öffentlich Straßenverkehr zugelassen ist. Im Scheinwerfer war eine Kugelbirne mit 35 Watt.
Hatte aber auch noch Standlichtbirne.
Weißt du ob ich das Ding betreiben darf?
Grüße Jörch
Verfasst: 22 Sep 2002 8:45
von nato
Also ich glaub das man das materialgutachten braucht wenn das teil nicht fahrzeugspezifisch(?) hergestellt worden ist.
War zb. bei meiner frontmaske so.
Da geht es meistens um bruchsicherheit und so.
Und soweit ich weiß gehört ein angeschraubtes heck nicht zum rahmen.
Verfasst: 22 Sep 2002 12:21
von Kai
meines wissens sind die prüfstellen zu anfang des jahres bundesweit dazu angehalten worden, materialgutachten nicht mehr anzuerkennen. es sollen nur noch typenbezogene gutachten verwendet werden. in der praxis sieht das anders aus. versuch dem tüv-heini zu erzählen, daß es ein originaler kawa-höcker ist. das dürfte die sache vereinfachen. eintragungspflichtig ist es auf jeden fall!
Verfasst: 22 Sep 2002 12:28
von Jörch
Verfasst: 22 Sep 2002 16:56
von Gast
Ich finde ihr macht euch viel zu viele Gedanken!
@Jörch
Bau den Höcker dran und fahr weiter. Selbst bei der nächsten TÜV Abnahme wird nich mal einer was merken.
Beim Scheinwerfer genau so. Das Glas mit dem H1 Einsatz ist das gleiche, nur die Aufnahme ist anders. Hab das umgerüstet auf Doppelscheinwerfer und war danach beim TÜV. Der hat nichts gesagt oder gefragt.
Ich war da sogar beim Kawa-Händler zum TÜV !!!! Also.
Entschuldigt das ich so direkt bin aber ich finde man kann aus ner Mücke auch nen Elefanten machen!

Verfasst: 22 Sep 2002 17:46
von Jörch
@Sirko
Mit dem Höcker würde das vieleicht sogar funktionieren. Das die Oberverkleidung mit EINEM 100 mm EINZELscheinwerfer nicht original ist würden sie aber wohl eher mal in Frage stellen. Das das eingebaute Glas kein E-Zeichen hat wird auch nicht so gut ankommen.
Werde aber früher oder später bei MPR-Verkleidungen anrufen und fragen wie das mit nem Anderen Scheinwerfer sowie mit dem Schicken eines Gutachtens für die Verkleidung ist.
Im Grunde hast du schon Recht. Man sollte sich nicht so verrückt machen.
Leider ist das mit dem TÜV und der Rennleitung überall ein wenig anders. Bei dir scheint das keinen zu interessieren.
Vieleicht schraub ich mir den ganzen Kram mal ans Mopped und fahre damit zum Tüv.Dann hör ich mir mal den ganzen Bürokratenschrott an und stell mich ein wenig dumm. Vieleicht sagen die garnichts zum Höcker. Bei der Oberverkleidung werd ichs dann sehen.
Grüße Jörch
Verfasst: 22 Sep 2002 18:34
von Gast
Habe bei mir wahlweise ein oder zweimannbetrieb eingetragen. Höcker dran, Fußrasten ab, Materialgutachten besorgt und ab zum Tüv.
War kein problem!
Gruss Martin