Frage zum Rombo Topf
Frage zum Rombo Topf
Wollte mir bei Polo den Rombo Topf mit eNr. holen. Natürlich ist er für die ZXR zur Zeit nicht sofort lieferbar. Und nachdem ich hier gelesen habe das es dann auch schon mal Monate dauern kann bis das gute Stück da ist, wollte ich mal Fragen wie das rein rechtlich aussieht wenn ich den Topf von der CBR SC28/33 nehme. Der wäre sofort lieferbar!
Können die Jungs in grün mir da was anhaben?
Und ich weiß, Polo ist ein Drecksladen. Aber der Preis ist heiß und 20% Rabatt bekomme ich ja auch noch!
Gruß, Kai
Können die Jungs in grün mir da was anhaben?
Und ich weiß, Polo ist ein Drecksladen. Aber der Preis ist heiß und 20% Rabatt bekomme ich ja auch noch!
Gruß, Kai
Re: Frage zum Rombo Topf
auch wenn er passt .... er ist nur fuer honda zugelassenIceman hat geschrieben:... den Topf von der CBR SC28/33 nehme. ...
bzw. nur fuer die modelle fuer die er aufgefuehrt ist.
Du wolltest wissen, wie es rechtlich aussieht, oder nicht?
Rein rechtlich darfst du ihn nicht fahren, PUNKT
In der Praxis fahren aber viele nen anderen Topf, mit e-Nummer (incl. mir)
Das hat noch niemanden interessiert, auch nicht bei ner Kontrolle eines Moppedbullen, der sagte nur: "e-Nummer drauf, OK".
Rein rechtlich darfst du ihn nicht fahren, PUNKT
In der Praxis fahren aber viele nen anderen Topf, mit e-Nummer (incl. mir)
Das hat noch niemanden interessiert, auch nicht bei ner Kontrolle eines Moppedbullen, der sagte nur: "e-Nummer drauf, OK".
Kaum Aufwand bei 'nem guten Prüfer und der Topp nicht zu laut ist.
Wichtig ist, daß so ein Teil überhaupt mal eine BE hat und er eine eindeutige Identifizierung (eingeschlagene Nummer) hat.
Der Vorgang nennt sich dann Typenumtragung (???) oder so. Geht wenn er für irgendwas innerhalb der StVZO erlaubt ist...
P.S. da liegt viel im Ermessen des Prüfers. Wenn er nicht so lustig drauf ist, läßt er Dich noch für eine Geräusch-messung blechen und so...
Wichtig ist, daß so ein Teil überhaupt mal eine BE hat und er eine eindeutige Identifizierung (eingeschlagene Nummer) hat.
Der Vorgang nennt sich dann Typenumtragung (???) oder so. Geht wenn er für irgendwas innerhalb der StVZO erlaubt ist...
P.S. da liegt viel im Ermessen des Prüfers. Wenn er nicht so lustig drauf ist, läßt er Dich noch für eine Geräusch-messung blechen und so...
- Armin
- Schubkarreneinpeitscher
- Beiträge: 3538
- Registriert: 17 Nov 2005 11:31
- ZXR-Modellreihe: H (89/90)
Stimmt nur Teilweise, Racer.J-Racer hat geschrieben:Töpfe von anderen Modellen kann man per Einzelabnahme beim TÜV eintragen lassen
Bei meinem vorgehabtem K- Umbau war ein Tüvler bei mir um den Umbau zu besprechen. Offiziell gehts nicht ...
Wenn offiziell, dann dann wirds durch deine angesrochene Einzelabnahme richtig teuer. Wird auf einer Rennstrecke unter Belastung gemessen. In diesem Fall fährt dann ein Sachverständiger. Ein anderer Nimmt die Messung vor. So, der Tüvler. Wie gesagt offiziell ...
lg u. cu Armin ... der mit der H1 & K tanzt
:kniefall: innen grün, außen ... [size=150][color=red]ZXR[/color][color=black] 750[/color][color=red] H1[/color][/size]
[color=red][b]Angst essen Seele auf!
[/b][/color] Zitat Schräglagentrainer vom 29.04.06
:kniefall: innen grün, außen ... [size=150][color=red]ZXR[/color][color=black] 750[/color][color=red] H1[/color][/size]
[color=red][b]Angst essen Seele auf!
[/b][/color] Zitat Schräglagentrainer vom 29.04.06
Das Problem: da liegt wohl viel im Ermessen der Prüfer?
Er kann die große Nummer fahren: Geräusch-, Leistungs- und Abgasmessung usw. Überleg' mal: zwei Prüfer und die Benutzung des Prüfgeländes, was noch nichtmal in deiner Nähe sein muß...da kommt richtig was zusammen
.
Er kann aber auch sein Hand-dB-Meter zücken, es 50cm seitlich und hinter auf Höhe des Mündungsfeuers unter 45grad (oder irgendwie so) halten und im eigenen Ermessen sagen: der ist nicht zu laut. Gibts halt so eine "Typen-umgenehmigung" oder sowas.
Das hatte ich schonmal für ein Drosselkit von Alpha-Technik (jeder weiß wie die sich mit ihren ABEs anstellen: da kommt die konkrete Fahrgestellnummer rein und sowas...Typen
). Für eine XJ600 (nicht meine
). War 'ne 3KM, die Drossel für eine 51J. Yamaha angeschrieben, die sollen mir die hausinternen Drossel-BEs schicken...haben sie sofort gemacht.
Da war dann zu erkennen, das die Dinger gleich gedrosselt werden (selber Blendendurchmesser).: Dann hat mein TÜVer (der war nichtmal von der zugelassen Abnahmebehörde...das ist hier die DEKRA) eine "Typen-Umschreibung" oder was gemacht und gut. ...ich mußte die Teilzerlegte Karre nichtmal aus der Garage schieben
Lange Rede, kurzer Sinn: mit dem richtigen BE-Schreiben solange Graukittelbingo spielen, bis man gewinnt

Er kann die große Nummer fahren: Geräusch-, Leistungs- und Abgasmessung usw. Überleg' mal: zwei Prüfer und die Benutzung des Prüfgeländes, was noch nichtmal in deiner Nähe sein muß...da kommt richtig was zusammen

Er kann aber auch sein Hand-dB-Meter zücken, es 50cm seitlich und hinter auf Höhe des Mündungsfeuers unter 45grad (oder irgendwie so) halten und im eigenen Ermessen sagen: der ist nicht zu laut. Gibts halt so eine "Typen-umgenehmigung" oder sowas.
Das hatte ich schonmal für ein Drosselkit von Alpha-Technik (jeder weiß wie die sich mit ihren ABEs anstellen: da kommt die konkrete Fahrgestellnummer rein und sowas...Typen



Da war dann zu erkennen, das die Dinger gleich gedrosselt werden (selber Blendendurchmesser).: Dann hat mein TÜVer (der war nichtmal von der zugelassen Abnahmebehörde...das ist hier die DEKRA) eine "Typen-Umschreibung" oder was gemacht und gut. ...ich mußte die Teilzerlegte Karre nichtmal aus der Garage schieben

Lange Rede, kurzer Sinn: mit dem richtigen BE-Schreiben solange Graukittelbingo spielen, bis man gewinnt


Sonic hat geschrieben:Das Problem: da liegt wohl viel im Ermessen der Prüfer?
1.-Er kann die große Nummer fahren: Geräusch-, Leistungs- und Abgasmessung usw. Überleg' mal: zwei Prüfer und die Benutzung des Prüfgeländes, was noch nichtmal in deiner Nähe sein muß...da kommt richtig was zusammen.
2.-Er kann aber auch sein Hand-dB-Meter zücken, es 50cm seitlich und hinter auf Höhe des Mündungsfeuers unter 45grad (oder irgendwie so) halten und im eigenen Ermessen sagen: der ist nicht zu laut. Gibts halt so eine "Typen-umgenehmigung" oder sowas.
1.- Muss er so machen, wenn ers "richtig" und "offiziell" machen will. Heisst wenn alles Hand und Fuss haben soll, ist das der einzige Weg.
2.- Darf er gar nicht.
Zur Frage von Janny und nochmal allgemein:
Der einzige Weg hierbei ist:
-Leistungsmessung
-Geräuschpegelmessung (nicht im Nahfeld!!! wie Sonic beschrieb...) sondern im Fahrbetrieb
-Abgasgutachten
Warum? Weil nach §19 die Auspuffanlage direkt im Zusammenhang mit der BE des FZ liegt, und deren Manipulation sich direkt auf das Abgasverhalten auswirkt. Und das muss eben bestätigt sein, dass sich hierbei insbesondere Geräusch und Abgas nichts verschlechtert sonst ist die BE flöten.
Was das kostet? N Schweinegeld...
Gruß
Raig
StvZO §19 hat geschrieben: (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1-die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.-eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.-das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.