Hilfe! Zulassung für "BOS-ZX7R" in der Schweiz

Welcher Krümmer bringt am meisten Leistung, welcher Pott hat den geilsten Klang? Hier werden eure Fragen beantwortet.
Antworten
Gast

Hilfe! Zulassung für "BOS-ZX7R" in der Schweiz

Beitrag von Gast »

Hallo Leute.

Hab mir kürzlich eine 1998er ZX7R mit einem Monoposto-Heck und einer Seatpipe-Auspuffanlage der Marke BOS in Deutschland gekauft und auf privatem Weg in die Schweiz importiert (bin Schweizer).

Jetzt macht mir das Strassenverkehrsamt die Hölle heiss, weil die Maschine angeblich die Schweizer Normen für Lärm- und Abgasemissionen nicht erfüllt.
Ich bräuchte für eine Zulassung eine Bestätigung von Kawasaki Schweiz, die mir aber nicht ausgestellt werden kann, da alle ZX7R in der Schweiz offiziell nur mit 39Kw gefahren werden dürfen (wg. Abgas und Lärm, wusste vorher aber keiner, super)

Die Maschine hat laut Deutschem Fahrzeug-Brief 72Kw.
Für die Auspuffanlage hab ich ein Gutachten von Dekra, was das STVA aber nicht akzeptiert.

Hat irgendwer von euch Erfahrungen mit der ZX7R in der Schweiz, fährt selbst eine und/oder kann mir sagen, wie ich endlich weiter komme?

Kann doch nicht sein, dass ich das Bike einfach in der Schweiz nicht fahren darf!


Ich könnte echt Hilfe gebrauchen!
:?: :? :?:

Danke.

Ps. einen visuellen Eindruck der Maschine findet ihr unter:
http://www.ninjagalerie.webhost4u.de/in ... to=zx7r.de
Damals stand sie noch beim Deutschen Besitzer.

Gast

Beitrag von Gast »

Geiles Mopped, kannte ich schon vorher aus der Galerie!!!

Gast

Beitrag von Gast »

Hi Slender
Da bin ich auch dran mit meiner H2. War jetzt laaaange Zeit Forumsabwesend da ich einfach zuviel um die Ohren hatte.
Also, zu Deinem Problem. Du musst von Kawa Deutschland ein Abgasgutachten für die offene Leistung erfragen. Bei uns ist es unter FAV 1,2,3,4 und in D wird es ja in EURO 1,2,3,4 eingestuft. Die "Dubelis" wissen das es dasselbe ist, aber akzeptieren wollen sie es nicht so richtig.
Lärm ist kein Problem. Einfach stopfen bis Du im Bereich des erlaubten bist. Sie müssen so oder so eine Lärmmessung machen. Ansonsten, wenn Du noch mehr Probleme kriegst, einfach bei der ASTRA die Dokumente durchgucken.
Ich hoffe Du hast ein Formular 13.20 A am Zoll machen lassen.
Dort wird Alles eingetragen. Dann mit der ASTRA und den Papieren Alles durchgehen. Papier kriegt Stempel und dann muss das Strassenverkehrsamt es akzeptieren. Die Idioten des MFK sind zu faul und daher kommen sie mit immer den gleichen Sprüchen. Offen nicht erlaubt, Lärmbestimmung erfüllt er nicht.
Sind Alles Sachen die einfach zu bewältigen sind. Meine Papiere sind schon fertig. Muss nur noch endlich die ZXR wieder zusammen schrauben und dann ab zur Abnahme. Bei jedem Import gibts eh ne Typenbefreiung, also können sie sich Ihren Typenschein beim MFK in den A***** stecken. :wink:
Wenn Du ein EG-Übereinstimmungsdokument von Kawa D kriegst, sind die gnazen Wischs eh für die Katz. Sollte für Deine ZXR eigentlcih vorhanden sein. Ansonsten gehe halt nach Thun aufs MFK. Dort wird viel an umgebauten Streetfighters geprüft. :wink:
Nehme an, das Deine BOS eine E-Nummerdrauf hat, also auch kein Problem. Du musst Dich wirklich mit unseren Gesetzen auskennen, dann gehts ohen Probleme. Wenn Jemand so ankommt, der die Gesetze kennt, können sie Dich auch nicht über den Tisch ziehen und sagen geht nicht, kann man nicht usw.
Alles geht, man muss nur die Gesetze angucken und die dementsprechenden Seiten am besten gleich mitnehmen. Hier der Link zum VTS und das gut lesen :wink: KLICK ME VTS
Via Google kannst Du noch einfach FAV 3 oder FAV 4 eingeben. Findest dann die entsprechenden Gesetze. Mein "altes" Ding geht locker mit offener Leistung in die Grenzwerte rein die heute gelten.
Also, nicht locker lassen, sondern direkt via Astra gucken und mit denen die Papiere durchgehen. Lärm war bei mir mit offener Leistung 1dB mehr als der geltende Bereich. Wird also auch kein Problem darstellen.
Kannst sonst im meinen Beiträgen suchen. Da findest Du noch einiges was ich so machen musste um die offene ZXR prüfen zu können.
Gruss aus der CH
[/quote]

Antworten