Kennzeichenhalterung an der Schwinge
Kennzeichenhalterung an der Schwinge
Was haltet Ihr davon?Hab das bus jetzt nur an Harleys gesehen.....würd aber optisch zu unseren Maschinen auch passen...würde das Heck schön hervorheben...hab das bei den Amis gesehen bei nem Sportler..ist das überhaupt erlaubt hier?
The Dancing Trooper
mal aus "WerWeisWas" geklaut:
..könnte von der Mindesthöhe knapp werden. Auf alle Fälle darf das Kennzeichen aber nicht die maximale Breite des Fahrzeuges verändern und darf in Schräglage auch nicht zuerst am Boden schleifen. Und mit einer E-Nummer versehenen Beleuchtung musst du es auch noch ausstatten!
Bei den Kuchenblechen die es bei uns gibt, sieht das aber garantiert scheiße aus!
Gruß
Markus
Ehemals erfolgte die Festlegung im § 60 StVZO. Dieser ist im Zuge der "Harmonisierung innerhalb der EU" weggefallen. Nun regelt der § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Anbringung. Dort steht nun (Zitat): "(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern ....
bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung" Aha !
In dieser Richtlinie ist nun ausgesagt - zur Neigung: "Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen; darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt; darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."
Zur Höhe ist folgende Aussage getroffen: "MAXIMALER ABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug darf der Abstand zwischen der Oberkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen und dem Boden maximal 1,50 m betragen.
MINDESTABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen."
..könnte von der Mindesthöhe knapp werden. Auf alle Fälle darf das Kennzeichen aber nicht die maximale Breite des Fahrzeuges verändern und darf in Schräglage auch nicht zuerst am Boden schleifen. Und mit einer E-Nummer versehenen Beleuchtung musst du es auch noch ausstatten!
Bei den Kuchenblechen die es bei uns gibt, sieht das aber garantiert scheiße aus!
Gruß
Markus