Seite 1 von 2
Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 02 Nov 2019 11:37
von Tie
Ohne Worte! Ich habs mir nicht einfallen lassen!
Reifenfreigaben für abweichende Reifengrößen bei 2- und 3- rädrige Fahrzeuge mit gutachterlichen Stellungnahmen des Reifenherstellers (vom 11.09.2019)
Mit Beschluss der 74. Clearingsstelle wird die Anweisung des BLFA-TKs zu Herstellerbescheinigungen bezüglich Reifengrößen [Abrollumfang] (von Krad- oder Reifenhersteller) außerhalb der Typgenehmigung von Krädern so ausgelegt, dass derartige Bescheinigungen nur dann akzeptiert werden, wenn die weitere Reifengröße innerhalb der größten und kleinsten Reifengröße der Fahrzeuggenehmigung liegt. Des Weiteren müssen die Bescheinigungen authentisch sein, eindeutige Angaben zum Verwendungsbereich und evtl. Auflagen enthalten.
Aufgrund der Verkehrsblattverlautbarung 15-2019 vom 06. August 2019 ergeben sich nachfolgende zusätzliche Handlungsanweisungen, die so in der AKE Festlegung Nr.01-2018 (noch) nicht enthalten sind:
Bei Krad-Reifen, die ab dem 01.01.2020 produziert werden, wird nun die Reifenfabrikatsbindung eines Fahrzeug- oder Reifen-Hersteller außer Kraft gesetzt, sofern die Anbauvorgaben (Größe, Abrollumfang, Freigängigkeit, usw.) eingehalten sind. Das Mitführen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ab diesem (Reifenherstellungs-)Datum (s. DOT-Nr.) nicht mehr gefordert.
Fazit:
Reifen mit DOT vor 01.01.2020 (DOT<0120): Reifenfreigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen behalten ihre Gültigkeit nur solange
KEINE ÄNDERUNG DER REIFENGRÖSSE außerhalb Fahrzeugtypgenehmigung betroffen ist!
Bsp.: 195/50 vs. 195/55...
Steht der 55er nicht in der Fahrzeuggenehmigung, ist eine Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Reifenhersteller zukünftig wertlos und nur mehr als Basis für eine dann erforderliche Einzelabnahme von Bedeutung!
Reifen ab 01.01.2020 (DOT>0120): Siehe oben, und man darf dann
den Hersteller und das Profil beliebig kombinieren! Nur die Größen müssen passen!
Bin mal gespannt, wie lange das so bleiben wird!
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 04 Nov 2019 10:01
von Terrini
Hinsichtlich ZXR 89-95 sehe ich da primär die H-Treiber in Schwulitäten, da wohl inzwischen die meisten einen 180/55 statt 170/60 auf der 5,5 Zoll Felge aufgezogen haben. Von den Reifenherstellern gab´s dafür idR eine Unbedenklichkeitsbeschreibung.
Dass der 180/55 dann wohl eingetragen muss (richtig interpretiert?), daran geht dann vermutlich kein Weg vorbei.
Aber was ist mit denen, deren HU noch in der Zukunft liegt, sie jedoch in 2020 von der Obrigkeit kontrolliert wird? Stilllegung, Verfahren, Bussgelder, Punkte?
Wenn ich das richtig lese, dann gibt es einen "Bestandsschutz", sofern die Produktion des betreffenden Reifens vor 01/20 liegt und eine Unbedenklichkeitsbesch. existiert und mitgeführt wird, in dem der "falsche" Reifen ausgewiesen ist.
Kommt das so hin?
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 04 Nov 2019 11:33
von Tie
Nach Vorschrift ist seit 11.9.19 eine nichteingetragene, per Unbedenklichkeitsbescheinigung legitimierte Reifengröße ein erheblicher Mangel, der die Betriebserlaubnis formell zum Erlöschen bringt und der bei einem Streckencheck eine Stillegung zur Folge haben kann.
Bsp.: Wer am 10.9.19 legal nen 190/55er montiert, im Schein aber nen 50er stehen hat, hat seit 11.9.19 keine Betriebserlaubnis mehr.
Ab Reifenproduktionsdatum 01.01.2020 (DOT 0120) darfst Du dafür ALLES fahren, solange die Größen im Schein stehen - auch vorne nen Enduroreifen, wenn der Speed-Index passt, und hinten ne straßenzulässige, runderneuerte Rennpelle aus dem Ural!
Ich appelliere hier dringend an unsere Sparfüchse und Groschenzähler: Kauft keinen unbekannten Billigschrott! Auf den einschlägigen Verkaufsseiten kann man sich die Bewertungen und Erfahrungsberichte sonst wo hinstecken! Bei denen gibt es keine "bedenklichen" Reifen! Die sind ALLE super!!!
Oder hier... (Mitas hat sich bei Einigen bewährt! U.a. Börni und Kratzi!)
Und kombiniert bitte keine unterschiedlichen Profile und Reifentypen!
Das kann äußerst besch... enden - bei Regen, bei tiefen Temperaturen sowie bei Hitze, wenn sich unterschiedliche Reifen, aufgrund unterschiedlicher Karkassen, Gummimischungen, Konturen und Profilen, völlig unkalkulierbar verhalten!
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 04 Nov 2019 14:50
von Super Rider
Terrini hat geschrieben: Schwulitäten
Bei der ZXR (J) zwar nicht (die hat die Mitas drauf und gut), beim anderen Moped aber.
Ich hätte da son Zweitmoped..
.. natürlich nur mit 190/50er Reifen von Werk aus .. und einem erst diesen Sommer gekauften Reifensatz mit 190/55er hinten.
Gut, dass ich noch den alten Reifensatz zu Ende fahren konnte und den neuen nicht zum Ende der Saison aufziehen musste.
Dabei hatte ich noch bei ner Anfrage bei Mitas wg. 55er Profil im Juli, kurz nachdem die 190/50er Freigabe überhaupt erst raus war, noch das hier als Antwort bekommen:
Eine Umbereifung auf andere Reifendimensionen über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nach unserem Wissensstand von den Prüforganisationen nicht mehr akzeptiert. Diese zusätzlichen Dimensionen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Daher erstellen wir aktuell keine Freigaben für abweichende Reifendimensionen.
..und dachte mir, "ach, die sind noch nicht so lange dabei, wird vllt. noch was werden --- meine /55er Freigabe von Metzeler(und auch Michelin) habe ich ja".
Auf einmal heißt es jetzt quasi, alles, was in der Sache die letzten Jahrzehnte (in Deutschland) so betrieben wurde,
war - oder ist jetzt, im Endeffekt - sinnlos. .. "Aber hey, danke an alle für's Mitmachen!" (€€€)
(wenn man an alle in der Zeit angefallenen Kosten und Mühen im Zshg. mit Reifenfreigaben, Abnahmen, Eintragungen, ..., denkt)
Den /55er hinten mal eben nach §19.2 eintragen lassen geht in Hessen, dank Marburg-Biedenkpopf, nicht ohne Weiteres.
Und wo ich nach diesem neuen Satz eh das Fabrikat wechseln wollte, macht ein neuer /50er Hinterreifen jetzt auch keinen Sinn.
Hmm, hat's wen noch besser erwischt?
- Kenne da Leute mit mehreren Motorrädern, die manchmal gleich einige Sätze auf Vorrat kaufen,
die sind aber im Ausland.
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 04 Nov 2019 15:35
von TurtleHH
Mal für Doofe....
180er auf der H ist bzw. wird jetzt illegal trotz Zettel vom Hersteller?
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 04 Nov 2019 16:21
von Tie
TurtleHH hat geschrieben:Mal für Doofe....
180er auf der H ist bzw. wird jetzt illegal trotz Zettel vom Hersteller?
So schauts aus!
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 04 Nov 2019 16:31
von TurtleHH
Tie hat geschrieben:TurtleHH hat geschrieben:Mal für Doofe....
180er auf der H ist bzw. wird jetzt illegal trotz Zettel vom Hersteller?
So schauts aus!
Wer von den Jungs hat da eigentlich so viel Zeit um sich so einen Dreck auszudenken!?!?
Das ist doch total behämmert!
Das bedeutet, will man dann einen 180 fahren, muss man eine Einzelabnahme machen?
Und wird dann die Vorlage der bisherigen Schreiben des Herstellers dafür reichen?
Und was wird das dann wohl wieder kosten?
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 05 Nov 2019 6:51
von GreenOne
Manches macht einen einfach nur noch sprachlos - wer hat denen da bloß wieder ins Hirn geschissen?
Habe zum Spaß von meiner H2 gerade mal den Schein - ähh ich meine natürlich die" Zulassungsbescheinigung Teil I" rausgeholt und unter Punkt 15.2 nachgeschaut.
Wie erwartet ist bei mir nur 170/60VR17-V260 eingetragen.
Interessanterweise aber unter Punkt 22 folgendes:
Reifenpaar nur von einem Herst.*A.Gen.*Zu 15.1-15.3:120/70RZ17 Michelin U.* Zu 15.1-15.3:180/55ZR17 Michelin.*Zu 15.1-15.3: Nur Dunlop D204 oder Metzeler MEZ1/Z2*Reifenfabrikatsbind.gem.Betr.Erl.Beacht
Ich glaube ich hatte das Tie mal auf dem Schraubertreffen irgendwann gezeigt und er hat dort schon gemeint, dass das völliger Bullshit ist.
Aber hier könnte man dann wenigstens argumentieren, dass der 180/55er zumindest grundsätzlich eingetragen ist, oder?
Bei der letzten HU wurde ich übrigens darauf hingewiesen, dass sämtliche ABEs (Gabelfedern, Reifenfreigaben, Bremshebel, Stahlflexleitung, MRA Scheibe) für mein Bike ungültig sind und ich alles eintragen müsste, da ich unter Punkt 17 ein "E" (Einzelabnahme) drin stehen habe. Der Prüfer hat letztendlich aber die ABEs akzeptiert woher das "E" kommt - keine Ahnung. Ich vermute von einer Eintragung meiner offenen Vergaserdeckel von vor ca. 15 Jahren (ohne Gutachten - nur mit Vergleichsfahrzeugschein).
Heisst aber für mich im Umkehrschluss, dass ich im Prinzip jeden Reifen eintragen lassen muss, korrekt?
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 05 Nov 2019 7:34
von Tie
Nein!
Ab 2020 muß garkein Reifen mehr eingetragen oder per Unbedenklichkeitsbescheinigung legitimiert werden, solange dessen Größe im Schein steht - und das tut es in Deinem Fall ja!
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 05 Nov 2019 7:56
von bayroun
Moin,
was unsere H- Modelle betrifft, mache ich mir eigentlich keinen Stress: bei denen werden wir wohl jeweils eine Einzelabnahme machen lassen, ist lt. Aussage unserers Prüfers wohl hinsichtlich der Felge kein Problem, da den 180er einzutragen. Und auf das Geld ist, sorry, gesch.....
Mein größeres Problem ist meine GPX 600R, die einzig wirklich gut funktionierenden Reifen da sind die BT45, die aber sowohl vorne , als auch hinten andere Dimensionen als eingetragen haben; eine Einzelabnahme dazu wird wohl schwierig, hinten 150er statt 130er, ein echter Ballonreifen
, fährt sich aber top.
Wollte mir hier wohl noch dieses Jahr Reifen zurücklegen, und auf die Zukunft hoffen....dachte, das würde noch toleriert, irgendwo las ich, bis 2025. Oder habe ich da was falsch verstanden
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 05 Nov 2019 8:32
von GreenOne
Tie hat geschrieben:Nein!
Ab 2020 muß garkein Reifen mehr eingetragen oder per Unbedenklichkeitsbescheinigung legitimiert werden, solange dessen Größe im Schein steht - und das tut es in Deinem Fall ja!
Dann bringt diese Richtlinie in meinem speziellen Fall ja sogar einen Vorteil mit sich, da ich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr mitführen muss. Wird wohl aber eher die Ausnahme sein...
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 05 Nov 2019 8:41
von TurtleHH
Für mich (sorry) bleibt es Unsinn und Geldmacherei!
Mir erschließt sich einfach nie, warum man sich alles noch komplizierter machen muss. Die steigen bei den Prüfanstalten ja schon selbst nicht mehr durch.
Es bleibt die Frage, ob denn der Herr Ing. die 180er eintragen wird oder eben nicht.
Also an die Fachleute: Ja oder nein!?!?
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 05 Nov 2019 9:16
von Tie
TurtleHH hat geschrieben:Für mich (sorry) bleibt es Unsinn und Geldmacherei!
Mir erschließt sich einfach nie, warum man sich alles noch komplizierter machen muss. Die steigen bei den Prüfanstalten ja schon selbst nicht mehr durch.
ZUSTIMMUNG! Wir steigen da sehr wohl durch. Nur wundern wir uns, daß nach jahrelanger logischer Vereinfachung und technischem Fortschritt seitens des Ministeriums ein Rückwärtssalto durchgeführt werden muß! Man kehrt sich ja schließlich auch vom technischen Fortschritt und seinem Sicherheitspotential ab!
Es bleibt die Frage, ob denn der Herr Ing. die 180er eintragen wird oder eben nicht.
Also an die Fachleute: Ja oder nein!?!?
Das liegt im Ermessen des eintragenden Prüfers! Aber wenns bisher gepasst hat, wieso sollte es zukünftig es nicht mehr tun?
ICH (und ich kenne inzwischen noch ein paar Andere) werde den Fahrzeughalter darauf hinweisen und es NICHT bemängeln, bis ab 2020 eine neue Pelle montiert wird. Nennen wir das mal "Tobis Übergangsregelung"...
So hat jeder meiner Kunden ein Reifenleben lang Zeit, sich der neuen Regelung zu fügen. Und so oder ähnlich, werden es Viele in der Praxis handhaben - übrigens auch die Streckenposten aus meinem Bekanntenkreis...
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 05 Nov 2019 9:31
von Tie
@ bayroun: Von einer Übergangsregelung bis 2025 ist mir (noch) nichts bekannt.
Und wenn es für Deine alte Lady für die 150er bisher eine offizielle Lösung gab, würde ich einer Eintragung gelassen entgegen sehen.
Nochmal: Jeder Prüfer mit Sachverstand, hat sich bei Bekanntgabe der neuen Regelung, schmerzgebeutelt ans Hirn gefasst!
Und nur den Wenigsten meiner Zunft, fällt dazu etwas Positives ein!
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 07 Nov 2019 18:28
von Matschak
Tie hat geschrieben:....
Nochmal: Jeder Prüfer mit Sachverstand....
Danach habe ich vor lachen nicht mehr weiter gelesen....
NEIN!!!! NUR SPASS!!!!
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 08 Nov 2019 6:13
von Gralssucher
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 25 Jan 2020 10:06
von Terrini
Tie hat geschrieben:Ohne Worte! Ich habs mir nicht einfallen lassen!
Reifenfreigaben für abweichende Reifengrößen bei 2- und 3- rädrige Fahrzeuge mit gutachterlichen Stellungnahmen des Reifenherstellers (vom 11.09.2019)
Mit Beschluss der 74. Clearingsstelle wird die Anweisung des BLFA-TKs zu Herstellerbescheinigungen bezüglich Reifengrößen [Abrollumfang] (von Krad- oder Reifenhersteller) außerhalb der Typgenehmigung von Krädern so ausgelegt, dass derartige Bescheinigungen nur dann akzeptiert werden, wenn die weitere Reifengröße innerhalb der größten und kleinsten Reifengröße der Fahrzeuggenehmigung liegt. Des Weiteren müssen die Bescheinigungen authentisch sein, eindeutige Angaben zum Verwendungsbereich und evtl. Auflagen enthalten.
Aufgrund der Verkehrsblattverlautbarung 15-2019 vom 06. August 2019 ergeben sich nachfolgende zusätzliche Handlungsanweisungen, die so in der AKE Festlegung Nr.01-2018 (noch) nicht enthalten sind:
Bei Krad-Reifen, die ab dem 01.01.2020 produziert werden, wird nun die Reifenfabrikatsbindung eines Fahrzeug- oder Reifen-Hersteller außer Kraft gesetzt, sofern die Anbauvorgaben (Größe, Abrollumfang, Freigängigkeit, usw.) eingehalten sind. Das Mitführen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ab diesem (Reifenherstellungs-)Datum (s. DOT-Nr.) nicht mehr gefordert.
Fazit:
Reifen mit DOT vor 01.01.2020 (DOT<0120): Reifenfreigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen behalten ihre Gültigkeit nur solange
KEINE ÄNDERUNG DER REIFENGRÖSSE außerhalb Fahrzeugtypgenehmigung betroffen ist!
Bsp.: 195/50 vs. 195/55...
Steht der 55er nicht in der Fahrzeuggenehmigung, ist eine Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Reifenhersteller zukünftig wertlos und nur mehr als Basis für eine dann erforderliche Einzelabnahme von Bedeutung!
Reifen ab 01.01.2020 (DOT>0120): Siehe oben, und man darf dann
den Hersteller und das Profil beliebig kombinieren! Nur die Größen müssen passen!
Bin mal gespannt, wie lange das so bleiben wird!
Gibt es da inzwischen weitere oder erweiterte Info zu?
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 25 Jan 2020 13:20
von Tie
Nö, meine Wissens noch nicht!
Anfang Februar gibts die neuesten Ergüsse des Gesetzgebers geballt.
Ich werde berichten...
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 06 Feb 2020 8:50
von timtailer3
Gibt es da schon was neues ?
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 06 Feb 2020 14:18
von Tie
Nein, was sollte es denn Neues geben?
Ist doch gerade erst in Kraft getreten!
Gesetzes-Update hab ich am 22.2. - aber daran wird sich NICHTS ändern! Und wenn, erfahrt Ihr es unmittelbar!
P.S.: Terrini geistert in einem anderen Forum rum. Gleiches Thema, gleiches Entsetzen und Unglaube. Nach weiteren dortigen Recherchen stellte sich heraus: Ich habe nach wie vor (leider) Recht!
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 19 Feb 2020 18:13
von timtailer3
https://www.mopedreifen.de/#YoutubeModal" onclick="window.open(this.href);return false;
Sehr interessant
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 19 Feb 2020 18:36
von GreenOne
Da steigt in mir der blanke Hass hoch! Es macht einen unendlich wütend und sprachlos!
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 20 Feb 2020 18:56
von Tie
Glaubt ja nicht, daß "wir" es anders sehen!
Danke TÜV!!!
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 20 Feb 2020 19:18
von Benny
Das mit den Kisten vor 2001 finde ich einfach nur Geldmacherei, aber was das mit den neuen Kisten soll... geht´s noch? Das Gesetz ist einfach nur Lebensgefährlich und zeigt mal wieder, wie absurd viele Gesetze sind.
Ne Verkleidung austragen machen se nicht, es KÖNNTE ja zu Pendeln anfangen oder nicht mehr fahrbar sein bei hoher Geschwindigkeit. Aber unterschiedliche Reifenpaarung sind nun zugelassen.
Soviel Dummheit auf einem Haufen muß man erstmal hingeschissen bekommen, Respekt!
Re: Neue "Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern"
Verfasst: 20 Feb 2020 19:43
von Super Rider
Also irgendwie beißt sich jetzt ein Teil des vom Mopedreifen-Menschen Erzählten mit dem im letzten Paragraphen im Eingangspost erwähnten
Außerkraftsetzen der Reifenfabrikatsbindung (sofern die eingetr. Größe stimmt und die Gesetze inzwischen nicht wieder anders geworden sind)
für die "neuen" 2020-er Reifen.
Dass diejenigen, die eine abweichende Größe brauchen (erst recht, wenn's die ori. Größen nicht mehr gibt), die sie sonst mit einer entspr. Freigabe fahren können würden,
jetzt einfach mal richtig Pech haben, ist ja klar.
Er äußert es aber so, dass nur die neueren Kräder, mit e-Nr. statt ABE im Schein (die ja meist eh keine Reifenbindung haben) jetzt die Sorgen los sind..
Dass die Reifenfabrikatsbindung, die ja bei allen unseren ZXR Modellen noch drin war, außer Kraft gesetzt werden soll, was für mich die gleichen Konditionen für unsere Mopeds bedeuten würde,
wie er die für die E-Nr.-Mopeds vermittelt (also 2020er Pellen drauf, und solang die Größen stimmen, ist alles i.O), scheint er hierbei irgendwie gar nicht zu erwähnen.