Rattes Fighter...
Re: Rattes Fighter...
Goil
Sind die Taschen für die Bierdosen?
Sind die Taschen für die Bierdosen?
- timtailer3
- ZXR-Konstrukteur
- Beiträge: 1780
- Registriert: 03 Aug 2011 19:01
- ZXR-Modellreihe: L (93-95)
Re: Rattes Fighter...
@Howard, das selbe hab ich auch gedacht. Muß man den dann eintragen lassen
Gruß Sven
- OpenOcean
- ZXR-Kenner
- Beiträge: 641
- Registriert: 25 Mär 2008 22:21
- ZXR-Modellreihe: L (93-95)
- Kontaktdaten:
Re: Rattes Fighter...
@ ratte: aber nicht wieder umwerfen.
Ich habe noch grauen Schaumstoff in der Garage. Hätte ich dir mal mitgeben sollen, so als Schutz.
saludos OO
Ich habe noch grauen Schaumstoff in der Garage. Hätte ich dir mal mitgeben sollen, so als Schutz.
saludos OO
Wissenschaftlicher Fortschritt macht "Boing"
When nothing goes right - go left!
When nothing goes right - go left!
- timtailer3
- ZXR-Konstrukteur
- Beiträge: 1780
- Registriert: 03 Aug 2011 19:01
- ZXR-Modellreihe: L (93-95)
- Terrini
- Pimperella die Fruchtbarkeitsgöttin
- Beiträge: 7034
- Registriert: 18 Sep 2002 17:59
- ZXR-Modellreihe: anderes Mopped
- Kontaktdaten:
Re: Rattes Fighter...
Das willst Du nicht wirklich wissen.... , zumindest nicht so was wie auf den Pics.Satansratte hat geschrieben:@Terrini... Danke danke .... aber mich würde mal interessieren was ich deiner Erwartung nach abgeliefert hätte??
Ich hätte Dir soviel handwerkliches Geschick wohl nicht zugetraut, frag nicht wieso ich das gedacht habe. Kennst das doch - ob man möchte oder nicht, man "klassifiziert" Menschen. Jedenfalls gebe ich in diesem Fall gerne zu, dass ich mich offensichtlich getäuscht habe.
Nicht böse sein
keinen Bock mehr auf Signaturen
Re: Rattes Fighter...
@Terrini... kein Ding ....
wusste anfangs selber nicht was sie wirklich wird ... wollte keinen Katalogfighter aber ne Ratte wollte ich auch nicht ... nun ich denke der Kompromiss zwischen rattig aber doch edel ist ganz gut gelungen ... sie hat n paar kleinere Macken über die ich mich auch echt doofärgere aber das Budget ist mehr als am Ende und dann ist das halt erst mal so ...
Sie ist auch absichtlich nicht richtig matt geworden da mir alle Lacker davon abgeraten haben, matt bekommst so scheiße wieder sauber bzw. man sieht jede kleine Berührung (selbst mit dem Fingernagel macht man Spuren aufm Lack).. nun ist sie seidenmatt Bundeswehr olivgrün...
es kommen noch ne handvoll kleine Aufkleber und auf die linke Seite Deko dazu aber ich warte jetzt erst mal aufn TÜV
Muss auch sagen das es keinerlei Rückschläge gab , alles klappte beim ersten Anlauf ... ok nicht ganz ... die Halterung für das AK 47 an der linken Seite musste wieder ab ... die würde ich eh nicht eingetragen bekommen ...
wusste anfangs selber nicht was sie wirklich wird ... wollte keinen Katalogfighter aber ne Ratte wollte ich auch nicht ... nun ich denke der Kompromiss zwischen rattig aber doch edel ist ganz gut gelungen ... sie hat n paar kleinere Macken über die ich mich auch echt doofärgere aber das Budget ist mehr als am Ende und dann ist das halt erst mal so ...
Sie ist auch absichtlich nicht richtig matt geworden da mir alle Lacker davon abgeraten haben, matt bekommst so scheiße wieder sauber bzw. man sieht jede kleine Berührung (selbst mit dem Fingernagel macht man Spuren aufm Lack).. nun ist sie seidenmatt Bundeswehr olivgrün...
es kommen noch ne handvoll kleine Aufkleber und auf die linke Seite Deko dazu aber ich warte jetzt erst mal aufn TÜV
Muss auch sagen das es keinerlei Rückschläge gab , alles klappte beim ersten Anlauf ... ok nicht ganz ... die Halterung für das AK 47 an der linken Seite musste wieder ab ... die würde ich eh nicht eingetragen bekommen ...
Re: Rattes Fighter...
Wie bereits vielfach bekundet, hast du wirklich was Feines auf die Räder gestellt! Dein Umbau hebt sich wirklich wohltuend von der Masse der üblichen Fighterumbauten ab ...... .
Somit viel Glück mit dem TÜV
Somit viel Glück mit dem TÜV
Re: Rattes Fighter...
Dem schließe ich mich an. Haste wirklich gut hingekriegt. Ist angenehm anders.cherokee190 hat geschrieben: Somit viel Glück mit dem TÜV
<ZX750Holy-One000156> https://youtu.be/h5nDeMvPJZE
Re: Rattes Fighter...
So keule, heute ist Dienstag!
Was hat der TÜV gesagt? ????????????????
Was hat der TÜV gesagt? ????????????????
Deus iudex meus.
Re: Rattes Fighter...
das war ich nicht ... das ist Matthi der den Termin heute hat ....
meine läuft nicht ... tourt hoch und runter wie sie will denke mal Ansaugstutzen ... Gaser sind sauber lufti bekommt se jetzt gleich neu ... keine Ahnung ...
meine läuft nicht ... tourt hoch und runter wie sie will denke mal Ansaugstutzen ... Gaser sind sauber lufti bekommt se jetzt gleich neu ... keine Ahnung ...
Re: Rattes Fighter...
Hab noch 4 Matschak-Stutzen hier, bei Bedarf melden!
<ZX750Holy-One000156> https://youtu.be/h5nDeMvPJZE
Re: Rattes Fighter...
Satansratte hat geschrieben:das war ich nicht ... das ist Matthi der den Termin heute hat ....
meine läuft nicht ... tourt hoch und runter wie sie will denke mal Ansaugstutzen ... Gaser sind sauber lufti bekommt se jetzt gleich neu ... keine Ahnung ...
Oh mann verwexelt.sorry......
Deus iudex meus.
Re: Rattes Fighter...
Gibts noch ein Foto mit der kleinen Schwester?
Re: Rattes Fighter...
Das mit dem Tüv wird wohl noch ne Wooche dauern oder so...
ich hab gehört das der Ing auf ner Schulung ist
ich hab gehört das der Ing auf ner Schulung ist
Re: Rattes Fighter...
Man man man .....Ratte ..... das arme Moppet .....bei deiner Erdanziehungskraft .....polier sie schön und stell sie dir ins wohnzimmer .....sonst ist die nicht mehr lange schön .... aber kleines Lob ....cooles teil hast du dir gebaut
Re: Rattes Fighter...
soooooooooooo kleine Änderungen .. ok .. die Trinkflasche ist was groß ... wirkt aber in echt nicht so riesig...
sagt mal ... Kennzeichen unters Heck geht das??? also knapp hintern die Airbox
sagt mal ... Kennzeichen unters Heck geht das??? also knapp hintern die Airbox
- Dateianhänge
-
- DSC_0044_485.JPG
- (211.25 KiB) 6419-mal heruntergeladen
-
- DSC_0041_487.JPG
- (253.77 KiB) 6419-mal heruntergeladen
-
- DSC_0038_483.JPG
- (228.12 KiB) 6419-mal heruntergeladen
Re: Rattes Fighter...
Das Ding ist echt ein Knaller!
Re: Rattes Fighter...
Schön Ratte... Stolz auf dich
§ 60 Abs.2-4 STVZO:
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
(3) Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen. Wird ein solches Kennzeichen in der Fahrtrichtung angebracht, so kann es der Kotflügelrundung entsprechend gekrümmt sein. Seine Vorderecken sind abzurunden; seine vordere und seine obere Kante müssen wulstartig ausgestaltet sein.
(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V auf 20m, bei Fahrzeugen der Gattungen b, c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
§ 60 Abs.2-4 STVZO:
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
(3) Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen. Wird ein solches Kennzeichen in der Fahrtrichtung angebracht, so kann es der Kotflügelrundung entsprechend gekrümmt sein. Seine Vorderecken sind abzurunden; seine vordere und seine obere Kante müssen wulstartig ausgestaltet sein.
(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V auf 20m, bei Fahrzeugen der Gattungen b, c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Re: Rattes Fighter...
Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhh hatte eben en Anruf .... Freitag Nachmittag, TÜV Termin .... ooooh FUCK ich hoffe und bete
Re: Rattes Fighter...
Nimm ein paar Tomaten mit, die du dem Prüfer auf die Augen drücken kannst.
Re: Rattes Fighter...
Das hilft bei dem Prüfer nicht.
Das ist ein Westerwälder
Der hat die Schrotflinte geladen unterm Kittel und wenn was nich Passt dann ..... Lauf!
Das ist ein Westerwälder
Der hat die Schrotflinte geladen unterm Kittel und wenn was nich Passt dann ..... Lauf!
Re: Rattes Fighter...
Soso ein Westerwälder.. dann nimm Met mit.
<ZX750Holy-One000156> https://youtu.be/h5nDeMvPJZE