Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Hier dreht sich alles um bauliche Veränderungen, technische Abnahmen, ABEs, Gutachten, einzuhaltende Vorschriften, etc.
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FP91
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Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von FP91 »

Hi Leute!

Ich müsste eigentlich heute zum TÜV - Plakette sagt 08/14. Saisonkennzeichen 04-10. Da ich aber dieses Jahr nicht mehr wirklich zum fahren komme und vermutlich keine Plakette kriege (Gaser zu, linker Zylinder setzt im Standgas gelegentlich aus ...) würde ich lieber im April nächsten Jahres fahren. Zum Tüver kann ich rüber schieben.

Was hat das jetzt für Auswirkungen? Vermutlich nur "erhöhten Prüfaufwand", oder? Wären dann ja drei Monate überzogen, oder nicht?

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Ig3l
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Re: Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von Ig3l »

Moin, also der TÜV bietet dazu einige Infos:

1)Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?
Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.

2)Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

Mehr als zwei Monate : 15 Euro
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : 25 Euro
Mehr als acht Monate : 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

Bis zu zwei Monate: 15 Euro
Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten.
Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.

Dazu würde ich behaupten, dass dann die zwei Monate fällig werden... Ansonsten vielleicht doch mal direkt beim TÜV unverbindlich anfragen?


Ergänzend: [...] wurde allerdings die Pflicht für eine erweiterte Hauptuntersuchung zu 20 % höheren Gebühren für den Fall, dass die Hauptuntersuchung bereits seit mehr als 2 Monaten abgelaufen ist, eingeführt.
- Niemals den Humor verlieren, er ist die einzig effektive Waffe gegen den Ernst des Lebens.
Selbst wenn aus Spaß Ernst würde und der jetzt 3 Jahre alt wäre. -

hihner

Re: Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von hihner »

Ich hab an meinem Sommerauto auch 4/10 und müsste jetzt auch zum Tüv . Hab mal nachgefragt ob ich erst im April zur Abnahme kommen kann , da ich noch einiges über Winter ändern will .
Er hat gemeint kein Problem , dann bekommst halt die Plakete mit 4/17 drauf .
Da im Winter das Fzg abgemeldet ist , wird er es nicht zurück datieren und es kostet auch nicht mehr . :D

Einfach deinen Tüv-Menschen fragen . :prost:

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Tie
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Re: Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von Tie »

Oder mich!

Es wird überhaupt nicht mehr rückdatiert, es zählt für die Plakettenlaufzeit inzwischen immer nur der Monat der Vorführung!
Bei Überzug ab 3 Monate wird's gerundete 20% teurer - das wars meinen Berufsstand betreffend.
Über Sinn und Unsinn dieser Regelung sowie die Ahndung bei den Grünen ist ein anderes Thema, daß bereits an anderen Stellen ausgequetscht wurde...
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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wulfi69
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Re: Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von wulfi69 »

Wobei ich glaube nicht, das die Grünen eine überzogene Plakette ahnden ( natürlich nicht um ein Jahr oder so ), wenn man auf dem direkten Weg zum HU Headquarter ist und das z.B. mit einem Terminausdruck belegen kann.

Allerdings fällt ne falsche Farbe sofort auf.............

VG
Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.“
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Windy-ZXR
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Re: Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von Windy-ZXR »

wulfi69 hat geschrieben:Wobei ich glaube nicht, das die Grünen eine überzogene Plakette ahnden ( natürlich nicht um ein Jahr oder so ), wenn man auf dem direkten Weg zum HU Headquarter ist und das z.B. mit einem Terminausdruck belegen kann.
richtig. live erlebt.
...........wenn das fahrzeug verkehrssicher ist, spielt die dauer der überziehung keine rolle.
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Tie
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Re: Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von Tie »

Ooooops! Jetzt erst gesehen...
Täusch Dich da bloß nicht!
Ab dem ersten Tag kanns schon ne Mängelkarte mit 15€ Porto geben!
Ab 3 Monaten ... (ich müßte jetzt in den BGKatalog schauen) wirds unbequem, ab einem halben Jahr TEUER!!!
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Joschie
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Re: Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von Joschie »

Und das KFZ nur mit abgedecktem/abgenommenen Kennzeichen aufm Hof parken/rangieren wenn die HU abgelaufen ist.

Grüße
Josef
"Der grösste Aberglaube ist der Glaube an die Vorfahrt."
Zitat: Jacques Tatischeff, 09.10.1907 - 04.11.1982

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Tie
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Re: Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von Tie »

Joschie hat geschrieben:Und das KFZ nur mit abgedecktem/abgenommenen Kennzeichen aufm Hof parken/rangieren wenn die HU abgelaufen ist.

Grüße
Josef
Was beim Antreffen eines besonders gewissenhaften Grünlings wiederum zu einer Strafe führen kann, wenn es auf öffentlich zugänglichen Grund steht. Das kann auch Privatgelände sein! (z.B. Parkplatz im Hof ohne Schranke)

Wenn die Karre nicht in der Garage steht, zugelassen und von außen sichtbar ist und die HU überfällig, würd ich halt einfach die HU durchführen lassen! Auch wenn ein zugelassenes Fahrzeug ohne HU im Garten steht, kanns Post geben!
(Augenscheinlich) abgemeldete Fahrzeuge dürfen sowieso nicht auf öffentlichem Grund stehen...

(Ich gebe hier Informationen und nicht meine Meinung wieder!!!)
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Frank

Re: Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von Frank »

Da gab es Urteile drüber:

->Fahrzeug steht auf privater Stellfläche vor dem Haus, welche von der öffentlichen Straße aus einfach so befahrbar ist: Strafe droht, da Fahrzeug betriebsfähig zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr geparkt wurde.

->Fahrzeug steht auf privater Stellfläche vor dem Haus, aber zur Straße hin ist ein Zaun mit auffahrbarem Tor, welches zugefahren ist: Keine Strafe, da Fahrzeug vom öffentlichen Verkehr abgegrenzt ist. Eine geschlossene Garage wird dem entsprechend ebenfalls funktionieren.

Zu diskutieren wäre noch: Fahrzeug steht mit demontierten Nummernschildern auf privatem Grundstück, welches direkt von der Straße befahrbar ist.

Raigmore

Re: Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von Raigmore »

Tie hat geschrieben: Täusch Dich da bloß nicht!
Ab dem ersten Tag kanns schon ne Mängelkarte mit 15€ Porto geben!
Auä. Nochmal überdenken. *grins*

Gruß
iiu

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Tie
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Re: Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von Tie »

Also ich hab die "Opfer" immerwieder! 15€-Verwarnung (OWI) mit Karte zum abstempeln... (PKW)
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht lese, was ich schreibe?

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Kratzi
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Re: Tüv und Winterpause - bewusst überziehen?

Beitrag von Kratzi »

PUNKTE :oo:

Verdammt :wut:
Mitas

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