dufter typ hat geschrieben:hi @all,
da ich auch noch immer auf der such bin, nach einer schönen anlage, kann ich dem kollegen metalsword nachfühlen.
hab momentan den pott von ner j drauf, nen DEVIL OVAL.
ist okay, hat auch ne E-Nr.
sollte eh mal lockerer gesehen werden und die dinger "abwärtskompatibel" sein.
Zurück zum thema...
mein wissensstand ist, dass für modelle nach dem 01.01.89 man(n) keinen endschalldämpfer mehr bauen kann.
nur für die fahrzeuge vor diesem baujahr.
ist die info falsch?

wurde mir persönlich so genannt.
man könnte nur einen existierenden mit E-Nr. verwenden und abnehmen lassen.
dieses gilt nicht für den krümmer.
beste grüße
alex
Der Krümmer (Auspuffrohr vom Motorblock bis zum Vor- bzw. Endschalldämpfer) kann ohne weiteres gegen ein Zubehörteil oder einen Eigenbau ausgetauscht werden, solange es in Mass und Form dem Originalteil entspricht
- Da Vor- bzw. Endschalldämpfer das Fahrgeräusch und die Leistung des Motorrades beeinflussen können, sind sie eintragungspflichtig (mit TÜV-Gutachten oder Prüfbericht). Ausgenommen sind Schalldämpfer mit EG- oder A- BE. ( Ab. EZ 01.01.94 Austausch ESD NUR noch mit für das Fahrzeug gültiger e-Nr. zulässig) Auch Eigenbau-Schalldämpfer können eingetragen werden. Dabei dürfen die im Kfz-Brief eingetragenen bzw. gesetzlichen (Fahrgeräusch) maximal zulässigen Geräuschwerte nicht überschritten werden und die Motorleistung darf sich um maximal 5% erhöhen. Ansonsten kommt zu der Geräusch- und Leistungsmessung für Fahrzeuge mit T. d. e.Z.
ab 1.1.1989 auch noch eine Abgasmessung hinzu. Kannst also vor EZ 01.01.89 theoretisch alles an ESd anbauen was Du magst, deswegen werden ja so gerne alte Gixxer etc. als Fighter umgebaut, spart teures Abgasgutachten.
Richtlinien für Fahrgeräuschsgrenzwerte:
EZ bis13.09.53 90 Phon bis 20.05.56 87 Phon bis 31.12.56 84 Phon bis 12.09.66 82 Phon bis 30.09.83 84 dB(A)N bis 30.09.90 82 dB(A)N bis 30.09.95 82 dB(A)N ab 01.10.95 80 dB(A)N
Anmerkung.
( Wichtig ist IMMER Fahrgeräusch, da gesetzlich festgelegt und NICHT veränderbar, Standgeräusch dient nur als ungefährer Anhaltspunkt bei Kontrolle. Du kannst zB. 105 db als Standgeräusch eingetragen haben, nützt Dir nur nichts, da Du bei 105db Standgeräusch GARANTIERT über dem gestzl. zulässige Fahrgeräusch bist. Kannst Dich dann freuen, wenn das drinsteht, wirste gleich zum Tüvgutachter geschickt.)